Anzeigen


Tagesgeldkonto kündigen

Nichts ist von Dauer. Das gilt auch für Tagesgeld. Viele Sparer sind zwar um Beständigkeit bemüht und scheuen den Aufwand, den Anbieter zu wechseln. Nichtsdestotrotz herrscht auf dem Tagesgeldmarkt ein stetes Bäumchen-Wechsel-Dich-Spiel. Angesichts höherer Zinsen bei einer anderen Bank, der Verlockung, die von einem Startguthaben für Neukunden ausgeht, oder schlichtweg, weil der Service nicht mehr zufriedenstellend ist, werden ständig neue Konten eröffnet. Die bestehende Bankverbindung bzw. das alte Tagesgeldkonto muss in dem Fall nicht zwangsläufig gekündigt werden. Es macht allerdings keinen Sinn, sich zu viele Tagesgeldangebote ans Bein zu binden, zumal irgendwann der Überblick verloren geht. Eine Kündigung ist ab und an also durchaus ratsam.
 
Wie kündige ich ein Tagesgeldkonto?
 
Ein Tagesgeldkonto zu kündigen, unterliegt relativ simplen Regeln. Die einzige Voraussetzung, die bei den meisten Banken gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es also nicht möglich, der Bank eine E-Mail zu schicken oder bei der Kundenhotline anzurufen und um die Kündigung zu bitten. Nur ganz selten kann der Vorgang direkt über das Onlineportal der Bank abgewickelt und mit einer Transaktionsnummer bestätigt werden. Ansonsten reicht schon ein Fax, auf dem der Kunde unterschrieben hat.
 
Besser ist es allerdings, einen kurzen Brief aufzusetzen und per Einschreiben an das Unternehmen zu schicken. Dazu reichen der Hinweis auf die Konto- und/oder die Kundennummer sowie zwei Sätze: „Hiermit kündige ich mein Tagesgeldkonto. Bitte übertragen Sie das Guthaben und die Zinsen auf das Referenzkonto.“ Wer möchte, kann zusätzlich um eine Bestätigung bitten, dass die Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wird.
 
Freistellungsauftrag nicht vergessen
 
Im gleichen Zug sollte auch der Freistellungsauftrag geändert oder ebenfalls gekündigt werden, abhängig davon, ob noch weitere Anlageprodukte bei der gleichen Bank vorhanden sind. Dazu halten die Unternehmen eigene Formulare bereit. Teils sind Änderungen am Freistellungsauftrag auch problemlos online möglich.
 
 
Was kostet die Kündigung?
 
Die Kündigung an sich, die Kontoauflösung und auch die Umbuchung des Restguthabens samt Zinsen sind für den Kunden absolut kostenlos. Hierfür werden keine Gebühren in Rechnung gestellt, auch nicht für den letzten Kontoauszug und gegebenenfalls die Jahressteuerbescheinigung. Die einzigen Kosten, die getragen werden müssen, sind die Portokosten für das Kündigungsschreiben. Ein Einschreiben ist zwar etwas teurer. Dafür hat man einen Nachweis darüber, dass der Brief angekommen ist.
 
Wann kann ein Tagesgeldkonto gekündigt werden?
 
Zu welchem Zeitpunkt das Festgeldkonto gekündigt wird, liegt ganz beim Sparer. Rein theoretisch könnte schon einen Tag, nachdem das Konto eingerichtet wurde, die Kündigung aufgesetzt werden. Ob ein solches Vorgehen Sinn macht, sei dahingestellt. Möglich ist es. Ansonsten kommt es schlichtweg darauf an, ob man mit dem Konto, den Konditionen und dem Service zufrieden ist. Stimmt alles, spricht nichts für eine Kündigung. Dann kann das Tagesgeld über Jahre bestehen und fleißig Zinsen erwirtschaften. Stimmt die Chemie irgendwann nicht mehr oder gibt es bessere Tagesgeldangebote, sollte man über eine Kündigung nachdenken. Unser Tagesgeldvergleich hilft dabei, eine neue Bank zu finden.
 
Muss man ein Tagesgeldkonto kündigen
 
Wie zu Anfang bereits erwähnt, gibt es keinerlei Verpflichtung, Tagesgeld zu kündigen. Das Kapital kann auch bis auf einen kleinen Rest- oder Mindestbetrag umgebucht werden und das Konto bestehen bleiben. Die Frage ist, ob es sich tatsächlich lohnt. Wer die Hoffnung hat, dass die Zinsen bald wieder steigen, oder dem Unternehmen die Treue halten möchte – warum auch immer – kann das Tagesgeldkonto getrost laufen lassen. Zum einen entstehen keinerlei Kosten, zum anderen bringen auch kleine Beträge ein paar Cent Zinsen im Jahr.
 
Warum sollte ich kündigen?
 
Das Problem, wenn mehrere Tagesgeldkonten parallel laufen, ist ganz einfach der Überblick – das fängt bei den Kontoauszügen an und endet beim Freistellungsauftrag. Gerade wenn es um das Thema Steuern – hier die Abgeltungssteuer – geht, sollte man Ordnung halten. Die Freistellungsaufträge anzupassen, kostet zwar kein Geld, ist aber mit einem gewissen zeitlichen Aufwand verbunden.
 
Darüber hinaus, was viele Sparer übersehen: Um in Zukunft Neukundenangebote der entsprechenden Bank wahrnehmen zu können, darf man kein Kunde mehr sein. Damit verpasst man unter Umständen wirklich lukrative Angebote. Ab wann wieder der Neukundenstatus gilt, ist von Bank zu Bank unterschiedlich geregelt. Mal reicht ein halbes Jahr Abstinenz, bisweilen müssen es auch zwölf Monate oder zwei Jahre sein. Hier hilft nur ein Blick in die genauen Konditionen. Die Chance auf hohe Zinsen und gegebenenfalls einen Bonus verstreichen zu lassen, weil ein altes Tagesgeldkonto nicht gekündigt wurde, wäre dann wirklich ärgerlich.

Bild: © Pixel - Fotolia.com