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Tagesgeld für Kinder und Jugendliche

Eltern und Großeltern meinen es sicherlich gut, wenn sie mit der Geburt des Nachwuchses bzw. Enkelkindes ein Sparbuch einrichten und regelmäßig ein paar Euro auf die hohe Kante legen. Schließlich gilt das Sparbuch seit jeher als Klassiker und diente schon ihnen als Einstieg in die Welt der Finanzen. Allerdings hat das Sparbuch inzwischen längst zinsstarke Konkurrenz bekommen: das Tagesgeldkonto. Hier lohnt es sich im wahrsten Sinne des Wortes, umzusatteln und die moderne Variante zu wählen.  

Warum Tagesgeld statt Sparbuch?

Tagesgeld wird deutlich höher verzinst und bietet mehr Flexibilität, wenn später auf die Ersparnisse zurückgegriffen werden soll, zum Beispiel, um den Führerschein zu finanzieren. Dass dennoch das Sparbuch bevorzugt wird, hat in erster Linie die besagten traditionellen Gründe. Hinzu kommt, dass in finanziellen Dingen häufig die Hausbank vor Ort als Ansprechpartner dient. Dort wird vielfach ein Sparbuch empfohlen – bisweilen mit einem kleinen Startguthaben für den neuen Erdenbürger und Kunden. Eltern und Großeltern sind deshalb gut beraten, über den Tellerrand hinaus zu blicken und der Empfehlung der Verbraucherzentralen zu folgen. Sie raten schon seit Jahren, anstelle eines Sparbuches ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Denn selbst wenn Kinder und Jugendliche auf dem Sparbuch einen etwas besseren Zinssatz erhalten als Erwachsene, gilt er in der Regel nur für einen bestimmten Höchstbetrag und liegt nach wie vor unter dem Niveau von Tagesgeld. Zum Vergleich: Ein gutes Tagesgeldkonto bietet aktuell (Stand Februar 2012) rund 2,50 Prozent pro anno. Sparbücher bewegen sich weit unter der Marke von einem Prozent.
 

Tagesgeldangebote vergleichen

Da es inzwischen sehr viele Angebote für Tagesgeld gibt, sollten sich Eltern und Großeltern vor Eröffnung eines Tagesgeldkontos näher mit den Konditionen befassen. Dazu stellt unser Tagesgeldvergleich alle nötigen Informationen zur Verfügung, angefangen bei der Verzinsung bis hin zu Neukunden-Aktionen. Ein Aspekt, der dabei besonders wichtig ist: Leider erlauben es nicht alle Banken, dass ein Tagesgeldkonto für Minderjährige eröffnet wird. Das ist jedoch eher die Ausnahme. Deshalb sollte es kein Problem sein, ein passendes Angebot zu finden. Unser Tipp: Um möglichst lange Spaß am Tagesgeldkonto zu haben, sollte von Anfang auf eine dauerhaft gute Verzinsung geachtet werden. Ansonsten müsste hin und wieder die Bank gewechselt werden, um jeweils höhere Zinsen zu erhalten.

Ein Tagesgeldkonto für Kinder und Jugendliche eröffnen

Der nächste Schritt nach einem Tagesgeldkonto Vergleich wäre die Eröffnung des Tagesgeldkontos für Kinder und Jugendliche. Das ist relativ einfach, unterscheidet sich aber in einigen Punkt vom „regulären“ Ablauf. Der Antrag an sich kann wie gehabt online ausgefüllt werden. Zusätzlich zum Namen des Kindes müssen auch die Erziehungsberechtigten eingetragen werden und den Antrag unterschreiben. Teilweise stellen die Banken für diese Zwecke ein eigenes Formular zur Verfügung. Jede Person, die im Kontoeröffnungsantrag steht, muss dann später auch das PostIdent-Verfahren durchlaufen. Die Eltern legen dazu beim Postamt ihre Personalausweise und für den Nachwuchs die Geburtsurkunde oder andere amtliche Papiere vor. Von da ab läuft alles seinen gewohnten Gang und die Unterlagen werden innerhalb weniger Tage an den neuen Kontoinhaber verschickt. Die Eltern und auch die Großeltern können dann regelmäßig oder sporadisch Geld auf das Tagesgeldkonto einzahlen und einen Grundstock für den Nachwuchs legen.

Steuern: Darauf müssen Sie achten

Damit die Tochter oder der Sohn nicht gleich mit Steuern auf Kapitalerträge belastet wird, sollten Eltern umgehend einen Freistellungsauftrag stellen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die NV-Bescheinigung ist dann von Bedeutung, wenn der Nachwuchs neben den Zinsen keine weiteren Einkünfte hat bzw. das Einkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages (aktuell 8.004,- Euro) liegt. In dem Fall dürfen der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,- Euro und der Grundfreibetrag erwirtschaftet werden, ohne dass Steuern erhoben werden. Sprich: Die Bank führt keine Abgeltungssteuer ab. Das sollte Eltern allerdings nicht dazu verleiten, das eigene Kapital auf dem Tagesgeldkonto der Kinder anzulegen, um Steuern zu sparen. Dieser Missbrauch würde mit einer Nachzahlung und unangenehmen Nachfragen geahndet.

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