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Vorschusszinsen

Vorschusszinsen sind immer dann zu zahlen, wenn ein Kunde Spareinlagen vor Ablauf der Bindungsfrist kündigen möchte oder umgekehrt einen Darlehensbetrag vorzeitig tilgen möchte. In beiden Fällen entstehen dem Kreditinstitut Nachteile. Da sich das Kreditinstitut zum Beispiel Spareinlagen selbst wieder anlegt und sich dort auch zeitlich bindet, bringt eine vorzeitige Kündigung zusätzliche Kosten. Der Kunde muss diese dann als Vorschusszinsen erstatten. Das gilt übrigens auch für vorzeitig zurückgezahlte Kredite. Hier wird dann ein Vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht.


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