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Einlagensicherungsfonds

Zum Schutz der Kundeneinlagen einer Bank gibt es in der heutigen Zeit Einlagen-sicherungsfonds. Damit sind sie ein Teil der Sicherungssysteme im modernen Bankwesen. Sinn und Zweck dieser Fonds ist, im Fall einer Insolvenz das gesamte Kapital der Anleger vor dem kompletten Verlust zu sichern. Jedoch werden durch solche Sicherungsfonds nur Sichtguthaben, wie zum Beispiel Termingelder und Girokonto geschützt. Da es sich bei den Einlagerungssicherungsfonds um eine freiwillige Vorsorge der jeweiligen Bank handelt, hat der Kunde keinen rechtlichen Anspruch darauf.


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