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Einlagensicherung
Eine Frage beschäftigt Sparer und Anleger seit jeher: Wie sicher mein Geld? Die Antwort darauf lässt sich, zumindest für den Fall einer Bankenpleite, relativ leicht über die Einlagensicherung ableiten. Sie definiert eine Sicherungsgrenze – einfacher ausgedrückt, einen Höchstbetrag –, bis zu der sämtliche Spar-, Sicht- und Termineinlagen geschützt sind und im Ernstfall erstattet werden. Dieser Grenzwert ist gesetzlich und europaweit einheitlich geregelt. Darüber hinaus bieten die meisten Banken in der Bundesrepublik freiwillige Einlagensicherungssysteme, die einen deutlich umfassenderen Schutz gewährleisten.Was heißt Einlagensicherung und wie funktioniert sie?
Das Ziel der Einlagensicherung ist, so die Europäische Union, das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzmärkte zu stärken. Die Idee dahinter: Sollte eine Bank zahlungsunfähig werden, muss sichergestellt sein, dass Sparer nicht mit leeren Händen dastehen, sondern zügig und möglichst unbürokratisch entschädigt werden. Dafür zeichnen die nationalen Einlagensicherungssysteme verantwortlich. Sie sind in der Regel als Fonds organisiert, in den die einzelnen Mitgliedsunternehmen Beiträge einzahlen. Das Guthaben würde dann verwendet, wenn der Sicherungsfall eintritt.
Die Sicherungsgrenze
Auf Ebene der gesetzlichen Einlagensicherung schreibt die EU vor, wie hoch die Einlagensicherung sein muss. Diesbezüglich hat es in den vergangenen Jahren, bedingt durch die Finanzkrisen, einige Änderungen und Neuerungen gegeben, insbesondere dank der EU-Richtlinie 2009/14. Anfangs lag die Sicherungsgrenze bei 20.000 Euro, wobei maximal 90 Prozent der Einlagen je Kunde berücksichtigt wurden. Ende Juni 2009 wurde der Grenzwert auf 50.000 Euro angehoben und der Schutz auf 100 Prozent ausgeweitet. Inzwischen, seit Anfang 2011, gilt eine Sicherungsgrenze von 100.000 Euro – und zwar in allen Ländern der EU. Unabhängig davon, ob das Sparkonto bei einer Bank in Deutschland oder einem Kreditinstitut in Österreich geführt wird: Bis zu 100.000 Euro sind über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Zuständig sind in der Bundesrepublik:
- Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken
- Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken GmbH
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (Sicherungsgrenze bei Wertpapiergeschäften: 90 Prozent der Einlagen bis maximal 20.000 Euro)
- sowie die Einrichtungen der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen
Ist die Bank zusätzlich in einem der freiwilligen Einlagensicherungssysteme organisiert, sind je nach Organisation über die 100.000 Euro hinaus bis zu 100 Prozent in unbegrenzter Höhe abgesichert. Folgende Systeme existieren in der Bundesrepublik:
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
- Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken
Wann tritt die Einlagensicherung in Kraft?
Damit es gar nicht erst so weit kommt, dass eine Bank Insolvenz anmelden muss, gibt es bereits im Vorfeld eine Reihe von Kontrollmechanismen. Die Fäden laufen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammen. Sie prüft, ob die Unternehmen die Vorschriften einhalten, vor allem zum Eigenkapital. Darüber hinaus stellt sie den Sicherungsfall fest. Er tritt ein, wenn eine Bank zahlungsunfähig und für den Kundenverkehr geschlossen wird. Von diesem Zeitpunkt an kommt die Einlagensicherung zum Tragen.
Wie läuft der Sicherungsfall ab?
Im Sicherungsfall informiert das zuständige Einlagensicherungssystem die Kunden der betroffenen Kunden und schickt ihnen ein Formular, mit dem die Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Forderungen werden geprüft und müssen binnen 20 Arbeitstagen erfüllt werden. Im Höchstfall dürfen 30 Tage verstreichen, ehe die Einlagen erstattet werden. Ist die Bank Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds, übernimmt er die komplette Abwicklung. Ansonsten sind die gesetzlichen Systeme zuständig.
Einlagensicherung im Ausland
Im europäischen Ausland gelten die gleichen Richtlinien, angefangen bei der gesetzlichen Sicherungsgrenze von 100.000 Euro über die Informationspflicht im Sicherungsfall bis hin zur zügigen Abwicklung. Allerdings müssen sich Kunden ausländischer Banken darauf einstellen, dass der gesamte Schriftverkehr in der Landessprache erfolgt. Das erschwert es bisweilen, die Ansprüche anzumelden. Sinnvoll ist es, in dem Fall auf die Internetseite der jeweiligen Bank zu schauen, ob es zusätzliche Informationen gibt.
Worauf sollte man bei der Einlagensicherung achten?
Da die Einlagensicherung immer wichtiger wird, sollte man ihr genügend Aufmerksamkeit schenken und sie mit in die Anlageentscheidung einfließen lassen. Idealerweise greift dank freiwilliger Einlagensicherung ein hoher bis unbegrenzter Schutz. Anderenfalls – das gilt vor allem bei Banken im Ausland – sollte nicht mehr Geld investiert werden, als über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt ist, sprich: 100.000 Euro. Denn jeder Cent darüber hinaus wäre verloren, wenn es zum Fall der Fälle kommt.
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